Allgemeine Bedingungen zur Teilnahme an Fortbildungskursen
Nr. 1.)
Das Fortbildungsinstitut haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der von den Referenten vermittelten Lehrinhalte.
Nr. 2.)
Sollten Fortbildungskurse durch Krankheit von Referenten/-innen, durch Unterbelegung oder andere, vom Fortbildungsinstitut nicht zu vertretende Gründe kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht dem Kursplatzbewerber nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Kursgebühr.
Nr. 3.)
a) Eine schriftliche Kursanmeldung (Brief, Fax) ist für den Kursplatzbewerber verbindlich. Mit Zugang der Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Das Fortbildungsinstitut bestätigt innerhalb von 2 Wochen den Eingang der Anmeldung. Sollte der Kursplatzbewerber innerhalb dieses Zeitraums keine Anmeldebestätigung etc. erhalten, so hat er beim Fortbildungsinstitut nachzufragen. Kursanmeldungen sind bis unmittelbar vor Kursbeginn möglich. Das Fortbildungsinstitut weist ausdrücklich auf die spezifischen Teilnahmebedingungen (siehe jeweilige Kursinformation) hin, für deren Erfüllung der Kursplatzbewerber selbst zu sorgen hat.
b) Das Fortbildungsinstitut behält sich den Rücktritt vor, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
(a) Keine Zahlung der Kursgebühr bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn,
(b) maximale Teilnehmerzahl erreicht,
(c) spezifische Teilnahmebedingungen (siehe jeweilige Kursinformation) sind nicht erfüllt.
Der Kursplatzbewerber bleibt im Falle (a) zur Zahlung von 50% der Kursgebühr verpflichtet.
c) Sollte ein Kursplatzbewerber seine Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung absagen, so besteht unabhängig vom Grund seiner Absage Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr von 100% bis 6 Wochen vor Kursbeginn, danach bis zwei Wochen vor Kursbeginn von 50%. Bei noch kurzfristigerer Absage wird die volle Kursgebühr fällig. Dies gilt auch im Falle kurzfristiger Anmeldungen innerhalb dieser Fristen.
d) Absagen bedürfen der Schriftform. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang des Schreibens im Fortbildungsinstitut. Das Fortbildungsinstitut wird die Absage schriftlich bestätigen.
e) Kursplatzbewerber können ihre Kursplätze nur nach Absprache mit der Fortbildungsakademie untereinander tauschen.
Nr. 4.)
Das Fortbildungsinstitut behält sich vor, im Falle von Zahlungsverzug Mahngebühren und Verzugszinsen zu erheben. Für jede Mahnung berechnen wir Mahngebühr von 5,- EUR. Spätestens nach erfolgloser zweiter Mahnung gibt das Fortbildungsinstitut die Sache zur kostenpflichtigen Bearbeitung an ihre Rechtsanwälte ab. Zinsen werden ab der ersten Mahnung berechnet.
Nr. 5.)
Die Kursteilnehmer halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die Kursteilnehmer/-innen an Patienten oder an anderen Kursteilnehmer/-innen vornehmen, handeln die Kursteilnehmer/-innen auf eigene Gefahr und Risiko. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund- gegen die Dozenten/-innen und das Fortbildungsinstitut sind, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen.
Nr. 6.)
Die Kursteilnehmer erklären sich mit der Hausordnung einverstanden. Verstöße gegen diese, sowie fahrlässige oder vorsätzliche Verunreinigung oder Beschädigung von mobiler Ausstattung und nicht mobiler Einrichtung können zum Ausschluss des Kursteilnehmers von der Veranstaltung führen.
Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Erstattung bereits bezahlter Kursgebühr.
Nr. 7.)
Fortbildungspunkte werden grundsätzlich vergeben gemäß Anlage 4 Fortbildung des Vertrages zum § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapie und deren Vergütung vom 01.08.2021, sowie auf Empfehlung des BVMBZ e.V. – Bundesverband medizinischer Bildungszentren.